Die Alumni-Stiftung vergibt Examens- und Promotionsstipendien für finanziell aufwändige Magister- oder Diplomarbeiten bzw. Doktorarbeiten in den Fächern Publizistik, Medienmanagement und Journalistik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Die Mittel für die Stipendien stammen aus Spenden von Firmenpartnern der Alumni-Stiftung sowie Ehemaligen des Instituts für Publizistik.
Antragsberechtigt sind Studierende und Doktoranden der Fächer Publizistik, Medienmanagement und Journalistik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die im Rahmen ihres Studiums entweder überdurchschnittliche Leistungen erbracht oder ein außergewöhnliches gesellschaftspolitisches Engagement gezeigt haben oder aber über große berufliche Erfahrung in einem studiennahen Berufsfeld verfügen und eine Abschluss- oder Doktorarbeit schreiben, deren Realisierung mit der Aufwendung erheblicher finanzieller Mittel einhergeht. Gefördert werden können nur Arbeiten, die einen angemessenen Eigenkostenanteil der Studierenden bzw. Doktoranden übersteigen und deren vollständige Finanzierung durch anderweitige Fördermittel nicht gewährleistet werden kann (z.B. Stipendien von Stiftungen/ Vereinen/ Firmen/ Universität).
Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Studierende alle für die Anmeldung zum Examen notwendigen Scheinleistungen im Rahmen ihres Studiums bereits erbracht haben. Nach Ablauf der Frist von sechs Monaten für die Anfertigung einer Abschlussarbeit ist ein rückwirkender Antrag nicht mehr möglich. Im Fall von zu fördernden Doktorarbeiten gilt, dass das Erststudium zum Zeitpunkt der Antragsstellung vollständig abgeschlossen sein muss. Sollte die Vergabe des Stipendiums auf unrichtigen Angaben des Antragsstellers beruhen oder die Arbeit aus einem vom Antragssteller zu vertretenden Grund nicht abgeschlossen werden, so kann die Stiftung die gewährte Förderung jederzeit zurückverlangen.
Die Stipendien werden als einmaliger Zuschuss gewährt. Die von der Stiftung über den vom Antragssteller selbst zu leistenden angemessenen Eigenanteil hinaus gewährte Fördersumme beläuft sich auf eine Einmalzahlung in Höhe von maximal 500 Euro je Examens- bzw. Doktorarbeit. Im Falle von Reiskosten wird grundsätzlich nur die günstige Reisemöglichkeit erstattet (Nachweis erforderlich). Kosten für die Anfertigung von Kopien im Rahmen der Arbeit gelten grundsätzlich nicht als erhebliche finanzielle Belastungen und sind daher von den Studierenden bzw. Doktoranden immer selbst zu tragen. Die Förderung kann vorab gewährt werden, jedoch sind der Stiftung im Nachhinein immer sämtliche Ausgabenbelege in Kopie einzureichen. Die Stipendien der Alumni-Stiftung der Mainzer Publizisten sind freiwillige Leistungen, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Dem vom Antragssteller auszufüllenden Vordruck ist zusätzlich ein Exposè der Abschluss- oder Doktorarbeit beizufügen, das eine Länge von 5.000 Zeichen (exklusive Gliederung und Literaturangaben) nicht übersteigen darf. Das Exposé muss auf folgende Punkte eingehen:
Anträge auf ein Stipendium können unter dem Stichwort „Alumni Examens-Stipendien“ bzw. „Alumni Promotionsstipendien“ per E-Mail an foerderung@publizistik-netzwerk-mainz.de gestellt werden. Anhänge sind ggf. einzuscannen.
Nach Abgabe und Bewertung der geförderten Arbeit ist der Alumni-Stiftung diese unaufgefordert als Datei (PDF-Format) unter Angabe der Benotung per E-Mail an die oben genannte Adresse zu zusenden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, eine E-Mail an foerderung@publizistik-netzwerk-mainz.de genügt!
Laden Sie sich den Antrag für das alumni Examens-Stipendium herunter
DOC, 240KB

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